In welchem Land Mitteleuropas sollte ich mein Unternehmen gründen?

Verschaffen Sie sich einen Überblick, was Sie in den jeweiligen Ländern Mitteleuropas hinsichtlich Ihrer Geschäftstätigkeit erwartet. Welche Aspekte betreffen Sie am meisten?

Länderinformationen

🇭🇺
Ungarn

🇸🇰 Slowakische Republik

🇵🇱
Polen

🇨🇿 Tschechische Republik

Hauptstadt

Budapest

Bratislava

Warschau

Prague

EU-Mitglied

seit 2004

seit 2004

seit 2004

seit 2004

Schengen-Staat

ja

ja

ja

ja

Einwohnerzahl

10 Millionen

5,5 Millionen

38 Millionen

11 Millionen

Fläche

93,000 km2

49,000 km2

312,000 km2

79,000 km2

Währung

Ungarischer Forint (HUF)

Euro (EUR)

Zloty (PLN)

Tschechische Krone (CZK)

Unternehmensgründung

🇭🇺
Ungarn

🇸🇰 Slowakische Republik

🇵🇱
Polen

🇨🇿 Tschechische Republik

Länder Mitteleuropas ermöglichen Ihnen die schnellste Unternehmensgründung mit dem niedrigsten Mindestgesellschaftskapital bei gleichzeitiger Zuteilung einer EU-Ust-IdNr.

GmbH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Kft

s.r.o.

SP. z.o.o

s.r.o.

Dauer Unternehmensgründung

4 – 5 Werktage

3 – 4 Wochen

3 – 4 Wochen

2 – 5 Werktage

Mindeststammkapital

8000 EUR

 5000 EUR

1250 EUR 

1 EUR 

Gründung ohne persönliche Anwesenheit möglich?

ja, Anwesenheit zur Eröffnung eines Gesellschaftskontos erforderlich

ja

ja

ja

EU-Ust-IdNr.

 Ausstellung sofort

Ausstellung innerhalb von 30 Tagen

1 – 2 Monate

Ausstellung innerhalb von 2 Monaten

Unternehmensanschrift vor Ort

erforderlich

erforderlich

erforderlich

erforderlich

Buchhaltung vor Ort

erforderlich

erforderlich

erforderlich

erforderlich

Steuern

🇭🇺
Ungarn

🇸🇰 Slowakische Republik

🇵🇱
Polen

🇨🇿 Tschechische Republik

Innerhalb Mitteleuropas unterscheiden sich Unternehmenssteuern, Kapitalertragssteuern und Umsatzsteuern deutlich. Daraus können sich erhebliche Vorteile für Sie in einem bestimmten Land ergeben.

Unternehmenssteuer

9%

21% 1
9% 2

19%

Kapitalertragssteuer 3

15%

7%

19%

15%

Umsatzsteuer
(üblicher Satz)

27%

20%

23%

21%

  1.  Liegt der Umsatz des Unternehmens unter 50.000 EUR, beträgt die Unternehmenssteuer 15 %.
  2.  Liegt der Umsatz des Unternehmens über 2 Mio. EUR, beträgt die Unternehmenssteuer 19 %.
  3.  Kapitalertragssteuer fällt nur für Personen an, die ihren steuerlichen Wohnsitz im jeweiligen Land haben. Ist der Eigentümer ein Unternehmen (Muttergesellschaft), wird keine Kapitalertragssteuer erhoben.