In welchem Land Mitteleuropas sollte ich mein Unternehmen gründen?
Verschaffen Sie sich einen Überblick, was Sie in den jeweiligen Ländern Mitteleuropas hinsichtlich Ihrer Geschäftstätigkeit erwartet. Welche Aspekte betreffen Sie am meisten?
Länderinformationen
🇭🇺
Ungarn
🇸🇰 Slowakische Republik
🇵🇱
Polen
🇨🇿 Tschechische Republik
Hauptstadt
Budapest
Bratislava
Warschau
Prague
EU-Mitglied
seit 2004
seit 2004
seit 2004
seit 2004
Schengen-Staat
ja
ja
ja
ja
Einwohnerzahl
10 Millionen
5,5 Millionen
38 Millionen
11 Millionen
Fläche
93,000 km2
49,000 km2
312,000 km2
79,000 km2
Währung
Ungarischer Forint (HUF)
Euro (EUR)
Zloty (PLN)
Tschechische Krone (CZK)
Unternehmensgründung
🇭🇺
Ungarn
🇸🇰 Slowakische Republik
🇵🇱
Polen
🇨🇿 Tschechische Republik
Länder Mitteleuropas ermöglichen Ihnen die schnellste Unternehmensgründung mit dem niedrigsten Mindestgesellschaftskapital bei gleichzeitiger Zuteilung einer EU-Ust-IdNr.
GmbH
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Kft
s.r.o.
SP. z.o.o
s.r.o.
Dauer Unternehmensgründung
4 – 5 Werktage
3 – 4 Wochen
3 – 4 Wochen
2 – 5 Werktage
Mindeststammkapital
8000 EUR
5000 EUR
1250 EUR
1 EUR
Gründung ohne persönliche Anwesenheit möglich?
ja, Anwesenheit zur Eröffnung eines Gesellschaftskontos erforderlich
ja
ja
ja
EU-Ust-IdNr.
Ausstellung sofort
Ausstellung innerhalb von 30 Tagen
1 – 2 Monate
Ausstellung innerhalb von 2 Monaten
Unternehmensanschrift vor Ort
erforderlich
erforderlich
erforderlich
erforderlich
Buchhaltung vor Ort
erforderlich
erforderlich
erforderlich
erforderlich
Steuern
🇭🇺
Ungarn
🇸🇰 Slowakische Republik
🇵🇱
Polen
🇨🇿 Tschechische Republik
Innerhalb Mitteleuropas unterscheiden sich Unternehmenssteuern, Kapitalertragssteuern und Umsatzsteuern deutlich. Daraus können sich erhebliche Vorteile für Sie in einem bestimmten Land ergeben.
Unternehmenssteuer
9%
19%
15%
7%
19%
15%
Umsatzsteuer
(üblicher Satz)
27%
20%
23%
21%
- Liegt der Umsatz des Unternehmens unter 50.000 EUR, beträgt die Unternehmenssteuer 15 %.
- Liegt der Umsatz des Unternehmens über 2 Mio. EUR, beträgt die Unternehmenssteuer 19 %.
- Kapitalertragssteuer fällt nur für Personen an, die ihren steuerlichen Wohnsitz im jeweiligen Land haben. Ist der Eigentümer ein Unternehmen (Muttergesellschaft), wird keine Kapitalertragssteuer erhoben.